Jugendschutzgesetz und Vorbeugung von Alkoholmissbrauch auf dem Oktoberfest – kein Bier unter 16

Der Alkoholkonsum von Jugendlichen nahm in den letzten Jahren kontinuierlich zu, insbesondere exzessive Formen wie das so genannte Komasaufen, gerade in wohlhabenden Ländern wie Deutschland. Das besagt eine Studie der OECD (Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Eine der Ursachen hierfür mag in den recht einfachen Beschaffungsmöglichkeiten liegen. Es ist generell ein Leichtes, an Bier, Wein und auch Hochprozentigeres zu kommen.

Dabei sieht das Gesetz vor, minderjährige Jugendliche vor Alkoholmissbrauch und den verheerenden Folgen zu schützen. Diese Vorschriften gelten selbstverständlich auch für die Wiesnwirte sowie das Service- und Sicherheitspersonal: Für Teenager unter 16 Jahren gibt es keinen Alkohol, weder Bier, noch Wein oder Sekt – und branntweinhaltige Getränke schon gar nicht. Letztere dürfen erst bei Volljährigkeit konsumiert werden. Wer Jugendlichen, die jünger als 16 sind, Alkohol ausschenkt, macht sich strafbar.

Oftmals ist es schwierig, das Alter von jungen Menschen zu erkennen. Da helfen dann nur Ausweisüberprüfungen, die auf dem Oktoberfest unter anderem von Beauftragten der Jugendschutzkontrolle durchgeführt werden, auch außerhalb der Zelte. Um jugendlichen Betrunkenen und Alkoholleichen und somit Ärger jeglicher Art vorzubeugen, wird Minderjährigen in einigen Bierzelten der Einlass gänzlich verwehrt, zum Schutze der Halbwüchsigen und der anderen Gäste. Schließlich richtet Alkoholmissbrauch irreparable Schäden an, bei Jung und Alt, aber eben insbesondere bei den Heranwachsenden. Und die gilt es besonders zu schützen, damit auch sie immer wieder ein schönes Oktoberfest feiern können.